Begleitete Elternschaft

Bei uns erhalten Sie die Unterstützung, die Sie für ein möglichst selbstbestimmtes Leben mit Kind benötigen. Die Grundlage bildet der inklusive Gedanke und eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe. Dabei gestalten wir unsere Arbeit nach dem Prinzip "so viel Hilfe wie nötig - so wenig wie möglich".

Unsere ambulante Hilfe kann bereits zum Ende der Schwangerschaft (letztes Drittel) beziehungsweise nach der Geburt gewährt werden.

Wir sind ein Team von Mitarbeitern unterschiedlicher Ausbildungen und Kompetenzen. Unsere Betreuungszeiten erfolgen im Zwei-Schichtsystem mit Bereitschaftsdiensten.

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an volljährige (werdende) Mütter und/oder Väter mit einer wesentlich geistigen und/oder Mehrfachbehinderung
oder von einer solchen Behinderung bedrohte Menschen (im Sinne des § 99 SGB IX),
die vorübergehend oder auf Dauer ambulante Unterstützung sowohl zur selbstständigen Lebensführung wie auch zur Versorgung des Kindes/der Kinder bedürfen.

Und dazu

  • Leistungen nach dem SGB VIII durch das Jugendamt des Landkreises erhalten.
    (ausgenommen stationäre Leistungen, z.B. in gemeinsamen Wohnformen für Mütter und Väter nach § 19 SGB VIII)
  • entsprechend ihres Hilfebedarfs über ausreichend soziale Kompetenzen sowie lebenspraktische Fähigkeiten verfügen, um durch die Unterstützung im Wohnen in Einheit mit dem Kind adäquat versorgt werden zu können.
  • auch ohne die Eigenschaft als Mutter oder Vater bereits einen Anspruch auf Leistungen oder Eingliederungshilfe in einer weiteren besonderen Wohnform FLEX hätten.

Ausgeschlossen sind unter anderem

  • Personen, die auf Grund ihrer vorrangig geistigen und/oder körperlichen Behinderung durch das tatsächliche Angebot nicht bedarfsgerecht versorgt werden könnten.
  • Personen, bei denen eine wesentliche seelische Behinderung und/oder Suchterkrankung vorliegt.
  • Personen, die nicht bereit sind, Hilfe anzunehmen und mitzuwirken.
  • Personen, die schwere bzw. schwerste Verhaltensauffälligkeiten aufweisen.
  • Personen, die akut suizidgefährdet sind.

Ferner werden Hilfen beendet, wenn eine aktute Kindeswohlgefährdung festgestellt wird.

Wohnangebot

  • 2 Mütter/Väter mit je 1 Kind und
  • 1 Mutter/Vater mit 2 oder 3 Kindern
     
  • 1 Elternzimmer, 1 Kinderzimmer und 1 Bad für jede Familie
  • gemeinsame Wohnküche mit Spielecke für die Kinder
  • eigener Kühlschrank für jede Familie
  • Waschmaschine und Trockner
  • alle Räume sind barrierefrei
     
  • Außenbereich mit eingezäuntem Garten zum Spielen, Sitz- und Grillecke

Betreuungsangebot und Möglichkeiten

Es besteht eine sehr gute Zusammenarbeit mit

  • der Werkstatt der St. Martin LebensWerk gGmbH
  • dem Kinderhaus ARCHE
  • verschiedenen Ärzten des Medizinischen Versorgungszentrums Martinshof gGmbH
  • unterschiedlichen Therapeuten


In der Nähe befinden sich

  • Einkaufsmöglichkeiten
  • Spielplätze
  • Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung
    (unter anderem das Mehrgenerationenhaus der Diakonie St. Martin)

Die ländliche Umgebung lädt zu Spaziergängen und Ausflügen ein.

Einmal jährlich findet ein gemeinsamer Urlaub statt.
Verschiedene Ausflüge und Feste werden gemeinsam durchgeführt und besucht.